Abtreiberin Kristina Hänel twittert

Die Kinderabtreiberin Kristina Hänel hat offenbar auch eine Leidenschaft:
Sie twittert.
Gerne stellt sie sich als freundliche Kinderabtreiberin vor, die den Müttern „nur zum Guten“ helfen möchte …. und was „gut“ ist für die Mutter, das ist dann auch „gut“ für das Kind, welches sie allerdings Mutterleib gegen Bezahlung tötet, so Mutter das in Auftrag gibt.Sie selbst sagte in einem Interview:
„Der Gedanke, dass ich über die Infrormationen auf meiner Internetseite einen Vermögensvorteil habe, ist absurd.“
Nein, Frau Kinderabtreiberin, es ist nicht absurd, denn spätestens durch den Medienrummel als verurteilte Wiederholungsstäterin (§219a StGB) brummt „ihr Laden“ so richtig.
Sie gaben selbst zu, leider Frauen wegschicken zu müssen, weil Sie diese wegen des großen Zulaufes nicht mehr „behandeln“ können.
Erfahren sie hier mehr über Vermögensvorteile von werbenden Abtreibern

Nachfolgend wollen wir Ihnen aufzeigen, was eine studierte Abtreiber-Ikone so alles ins Netz stellt. Sie freut sich vielleicht, wenn Sie ihr twittern
( @haenel_kh ) oder eine E-Mail schicken: kh@kristinahaenel.de
Wir werden hier nur eine kleine Auswahl veröffentlichen können.

Massen-Kinder-„Abtreiberin“ Kristina Hänel retweetet den Twitter-Beitrag von Sawsan Chebli, welche gegen Gewalt im Iran mahnt und berichtet, daß in den vergangenen 2 Monaten nicht nur viele junge Menschen, sondern dazu 40 Kinder ermordet worden seien.
Für die Tötung eines Menschen auf der ganzen Welt kann es niemals eine Rechtfertigung geben. Es ist immer (!) ein abscheußliches Verbrechen.

Was verwundert, daß ausgerechnet die Person, die einige tausend unschuldige und wehrlose Kinder im Bauch ihrer Mütter getötet hat bzw. aktuell tötet, diesen Beitrag retweetet und somit die Meinung der Twitterin teilt.


Ist das ehrlich? Wir meinen NEIN!
Laut Aussage einiger Päpste ist die Kinder“abtreibung“ ein verabscheuungswürdiges Verbrechen und die Abtreiber handeln als „Auftragsmörder„.
Letztendlich ist „Abtreibung“ ebenfalls eine menschenverachtende Gewalt und geschieht immer mit der Absicht, den Tod herbeizuführen.

Die aktive Teilnahme am Massenmord der Kinderabtreibung ist nach unserer Auffassung ein nicht mehr steigerungsfähiger Mord an unschuldigen und wehrlosen Kindern, welche sich noch im Schutzraum ihrer Mütter befinden und deshalb keine (!) Chance haben, sich zu wehren oder davonzurennen.
Abtreiber sind Täter und abtreibungswillige Mutter ein Beihilfetäter!
Die in dem Videobeitrag gezeigten Personen, welche ermordet wurden, ein schreckliches Verbrechen. Doch diese Menschen hatten theoretisch noch die Chance, sich zu wehren und/oder sich ihrer gewalttätigen Ermordung zu entziehen.
Diese Chance haben die Kinder im Mutterleib nicht!

Deshalb ist der Kindermord im Mutterleib das größte Verbrechen, welches es auf der Welt gibt … und ist zudem der „größte Feind des Friedens“ (Mutter Teresa)

So tickt eine Kinder-Massen-„Abtreiberin“
Sie freut sich wohl über die Aussage eines Kollegen, der stolz ist, Abtreibung als Gesundheitsfürsorge anzubieten.
Wie schrecklich: Töten als Fürsorge !

Offensichtlich meint die Massen-Kinder-„Abtreiberin“, besser Tötungsspezialistin für Ungeborene, daß GOTT ihre Taten aufrechnen wird. Eine gute Tat wiegt wie viele Kindstötungen im Mutterleib auf?

Mindestens 30.000 Kinder hat Hänel in ihrem Berufsleben bislang durch Abtreibung den Tod gebracht … und GOTT rechnet nicht auf … aber er verzeiht !!!
Hänel muß auf die Knie und um Vergebung bitten … hoffen wir, daß sie das schafft!

Wiederholungstäterin und Kinderabtreiberin Kristina Hänel läßt keine Gelegenheit aus, um scheinbare Rechtfertigungsgründe für ihr menschenverachtendes Engagement in die Öffentlichkeit zu posaunen.
Wenn der Richter zu ihr sagte “ … für ein besseres Gesetz“, dann meinte er wohl ein Gesetz, welches einfacher und sicher anwendbar ist, um richten und Recht sprechen zu können.

Der Richter meinte sicher nicht, daß er die ersatzlose Streichung des § 219a StGB begrüßt, damit Abtreiber in Zukunft straffrei die Kinderabtreibung, sicher ein MORDSgeschäft, bewerben können.

„An ihren Händen klebt Blut, viel Blut.“

Wir sollten niemals vergessen:
Einst werden wir alle vor unserem Schöpfer
stehen, der uns richten wird.

Eiskalt ist diese Abtreiberin:
„Wer sichere Schwangerschaftsabbrüche verhindert, töte Frauen“ sagt sie.
So ein Schwachsinn kann nur von einer Medizinerin kommen, die mit dem Töten von Kindern im Mutterleib ein MORDSgeschäft macht.
25-30.000 Opfer im Laufe ihrer Tätigkeit dürften real sein.

Töten“ und „Leben retten“ kann man nicht aufrechnen !

Doppel-Moral !

Abtreiber wie u.a. Kristina Hänel (über 20.000 Abtreibungstote) wirken am 3. Weltkrieg (Krieg gegen die Ungeborenen mit jährlich über 70 Millionen Toten) mit, aber
wollen einen möglichen 4. Weltkrieg verhindern. Dies ist zwar löblich, dennoch:
Dies kann, wenn überhaupt, nur dann noch gelingen, wenn der 3. Weltkrieg sofort beendet wird und jede Kreatur GOTT anerkennt und seine Gebote einhält.
GOTT läßt seiner nicht spotten!

Ausgerechnet am 27.1. 2022, dem Holocaust -Gedenktag und 77 Jahre nach Auschwitz – veröffentlicht die „Welt“ einen Beitrag über Deutschlands bekannteste Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel. Die Medizinerin hat in ihrer „beruflichen Karriere“ etwa 15 -25.000 Kinder vor deren Geburt getötet. Man kann sie als Massen-Tötungs-Spezialistin für noch nicht geborene Menschen bezeichnen. Sie wird zitiert:
Es gibt einfach zu wenig Ärzte, die Abtreibungen vornehmen“ und „Die Versorgungslage ist eine Katastrophe.„!

Übersetzt in verständliche Sprache:
Es gibt zu wenig Mediziner, die ungeborene Kinder vor deren Geburt töten. Die Versorgungslage zum Töten ist eine Katastrophe.

Die „Initiative Nie Wieder!“ fragt:
Etwa 1200 Tötungsspezialisten „garantieren“ in Deutschland die Versorgungs(Entsorgungs)lage für ca. 100.000 Kindern (nach 218).

Diese Tötungsspezialisten stehen – wenn sie effektiv und wirtschaftlich ihr MORDSgeschäft ausüben – für eine jährliche Tötungskapazität von etwa 3.600.000 Kinder. (Errechnung nach Aussagen von Abtreiber Friedrich Andreas Stapf).

Wie viele Tötungsspezialisten braucht unser Land,
daß die „Versorgungslage“ keine Katastrophe mehr ist ?

Sie ist schon ein eitles Frauenzimmer, die Gießener Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel.
Sie bereitet sich aktuell nicht nur auf die „European Championships 2022“ vor, der im August in München stattfinden wird,
sondern auch auf den zu erwartenden „Abtreibnungsboom“ … und dafür will sie fit sein.
Im neuen Jahr wird der §219a StGB von der Ampel-Regierung gestrichen werden (wie angekündigt), sodaß Hänel dann für die Kinderabtreibung straffrei werben kann.
Ein Mordsgeschäft ... das sich kein Kinderabtreiber entgehen lassen will.



Jetzt zeigt sie ihr wahres Gesicht!

Seitdem sie sich in die Öffentlichkeit wegen ihres Verstoßes gegen 219a wie ein Star feiern läßt und suhlt, hat sich die Wiederholungstäterin Kristina Hänel aus Gießen bislang nicht über den §218 StGB (Lebensschutzparagraphen) geäußert.
Das hat mit dem 19.9.2021 ein Ende.

Die MassenKinderAbtreiberin fordert auf Twitter die legale, straffreie und kostenlose Tötung von Kindern ohne Zeitlimit, also bis kurz vor die Geburt.


Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel ist es in „Corona-Zeiten“ „viel wert, die Kinder wieder draußen zu erleben.“

Was ist mit den Kindern, die Sie getötet haben, die werden Sie niemals „draußen erleben“

Über 10.000 Kinder sind im Laufe Ihrer Tötungs-Tätigkeit davon betroffen.
HÖREN SIE ENDLICH AUF MIT DIESER HEUCHELEI !

Den „Fachleiuten“, zu denen sich Hänel offensichtlich zählt, wurde in den vergangenen Jahrzehnten keinesfalls verboten, zu informieren. Das ist eine Lüge und Beschuldigung der Staatsanwaltschaften. Informieren war immer möglich und sogar vor einer Kindstötung im Mutterleib, in einem persönlichen Gespräch, sogar verpflichtend (Aufklärungspflicht).
So stellt Abtreiberin Kristina Hänel verharmlosend eine Kinderabttreibung der Presse vor
10. SSW
Abtreiberin: „Wir sehen das ja, was wir da rausholen.“

„… entstehen falsche Bilder in den Köpfen ALLER.“
Information, Frau Hänel, war vor der Reform des 219a nie verboten und auch
kein Grund der Staatsanwaltschaften, einzuschreiten.

Sie stellen die Tötung unschuldiger, wehrloser Kinder verharmlosend dar. Sie verschweigen der Mutterm, daß bei dem Abtreibungsvorgang ihr Kind getötet wird. Hier verstoßen Sie eindeutig gegen ihre Aufklärungspflicht.
Nach dem 2. Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfG 88,203 ff) unter D V , spricht das BVerG. die abtreibenden Mediziner an, die mit der abtreibungswilligen Mutter ebenfalls ein Beratungsgesrpäch zu führen haben.

Absatz Vb lautet: „Im Beratungsgespräch hat der Arzt der Frau in geeigneter Weise, ohne Ängste und seelische Nöte zu verstärken, ein hinreichendes Wissen davon zu vermitteln und zu Sprache zu bringen, daß der Schwangerschaftsabbruch menschliches Leben zerstört. Aus dem einschlägigen Schrifttum sind Schilderungen von Frau bekannt, daß die vor dem Schwangerschaftsaabruch falsche Vorstellungen über das tatsächliche Geschehen gehabt hätten und bei ausreichender Kenntnis den Abbruch nicht hätte vornehmen lassen. In solchen Fällen ist der ärztlichen Aufklärungspflicht nicht genügt worden.“

Es erfüllt sie mit Freude, Müttern ihre Kinder nach 218 zu töten, so sie das wünschen ?
Man kann es nicht fassen !
Hier wird nun deutlich, was Kristina Hänel eigentlich will
Kinderabtreibungen nach 218 und die Bewerbung nach 219 legalisieren
Stolz twittert die Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel. Am 7. Februar 2020
kann sie in Verden ihre menschenverachtende Einstellung kundtun und somit
ihren Kampf gegen das Menschenrecht aus Leben für ALLE fortführen
Wir sind den Überlebenden des BABYCAUST unendlich dankbar, daß sie es – oft bis ins hohe Alter –
auf sich genommen haben bzw. heute noch auf sich nehmen , Zeugnis abzulegen.
Ihr Engagement ist uns Verpflichtung !

Massen-Kinder-Abtreiberin Hänel retweetet obigen Text von Beate Rudolf, Direktorin des „Deutschen Institut für Menschenrechte“ in Berlin und bekundet so ihre Zustimmung.
Daß Hänel mit ihrem aktiven Kampf gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE, tausenden Kindern vor deren Geburt, sozusagen als „Auftragsmörderin“, deren einmaliges, unschuldiges Leben nahm bzw. nimmt,
… aber sich (natürlich zu Recht) gegen die Verbrechen der Nazis richtet, ist in ihrem Fall (objektiv berachtet) ein kaum noch steigerungsfähiger Hohn.

Ja, es ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, wie einige Päpste den heute stattfindenden Abtreibungsmord nennen.

Bei jährlich weltweit über 40 Millionen Abtreibungsopfer – im Vergleich zu den 6 Millionen Opfer der Nazis – mag man tatsächlich den Eindruck gelangen, die „Menscheitsberbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands werden heruntergespielt …“
Doch eines sei gesagt:
Das menschliche Leben ist einmalig und das absolut höchstes Gut, was jeder Mensch ab der Zeugung bis zum natürlichen Tod innehat.
Ob ein Mensch „in der Zeitdes Holocaust“ oder „in der Zeit des Babycaust“
ermordet/getötet wird, spielt für den Betroffenen letztendlich keine Rolle.
Er wurde Opfer eines schrecklichen Verbrechens und ist für immer tot.
Gedenken wir nicht nur der Opfer des Holocaust, sondern auch des Babycaust und lernen wir aus den verahscheuungswürdigen Verbrechen.
Stoppen wir den BABYCAUST – weltweit – sofort !

Menschenrechte auf Leben gelten für ALLE, ohne Einschränkung !

Meinungen gegen den Mainstream werden in den sozialen Netzwerken meist nicht geduldet und gelöscht.
Wenn es um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder geht, werden die linken Genossen besonders aktiv. Mehrere solcher Meldungen von Twitter haben wir bezüglich der beiden Tweets ( 27.2.21) erhalten.
Interessant, daß Twitter bislang eine Löschung abgelehnt hat.
Wir sind gespannt, wie lange Twitter den Druck der Lebensfeinde standhalten wird.

Massen-Kinder-„Abtreiberin“ Kristina Hänel unterstützt die Forderung, daß auch im Passauer Krankenhaus Kinder vor deren Geburt getötet werden, rechtswidrig aber straffrei, so die Mutter das will.

Der bloße Wunsch des Klägers, von der Belästigung freigehalten zu werden, öffentlich mit der eigenen freien Entscheidung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen konfrontiert und hierfür auch kritisiert zu werden, verdient angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG aber keine Anerkennung. 
(1 BvR 1745/06 vom 8.6.2010)
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes enthält zahlreiche Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen. Art. 5 Absatz 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. (Wikipedia)