Holger Bartnitzky – Duisburg

Holger Bartnitzky ist ein Mediziner, der sich auf die „medikamentöse“ Tötung ungeborener Kinder spezialisiert hat. Mit von der Partie sind wohl seine beiden Praxisgenossen, Miriam Rhee und Magdalene Mildes.

Nachdem der §219a StGB – der eine Bewerbung der Tötung unter Strafe stellte – von den rot/grün/gelben Politgenossen gestrichen wurde, traut sich Bartnitzky offentlichtlich, jetzt für sein MORDSgeschäft offensiv zu werben.
Auf seiner Internetseite beschreibt er den Tötungsablauf, wobei er direkt hinweist, daß sein Honorar über 400 €uro in bar oder mit ec-Karte sofort zu entrichten ist.
Auch erwähnt er mögliche Folgen dieser Tötungsmethode wie starke Schmerzen, etwa 1-2 wöchige Blutungen uvm. Eine Nachuntersuchung sei 10-14 Tage später notwendig. Nur in etwa 1-2 % der Fälle sei eine chirurgische „Nacharbeit“ erforderlich („Pro Familia“ geht von bis zu 7 % aus).
Übrigens kann die Einnahme des Tötungs-Pestizid in seiner Praxis erfolgen oder man erhält ein sog. „home-use-paket“ … dann ist die tötungswillige Mutter autark in ihrem Handeln. Doch die Mutter muß hierzu noch eine „Überwachungs-app“ herunterladen, die eine mtl. Gebühr von 5.99 € (wie lange?) verursacht.

Holger Bartnitzky empfieht zur „home-use“-die Überwachungs-App „medabb“.
Es fallen mtl. Gebühren von 5,99 € an, darüber wird geschwiegen.
Fließen hier Vermittlungsprovisionen ?

Auch die medikamentöse Tötung eines ungeborenen Kindes ist für Tötungsspezialisten ein rentables Geschäft. In diesem Beispiel 400 €uro zuzüglich verschiedener Kassenleistungen vor und nach der Verabreichung des Tötungs-Pestizids.

Immer mehr „Henker für Ungeborene“ wollen sich ein Stück von „Abtreibungskuchen“ ergattern, denn es ist vor allem schnell verdientes Geld.
Bei der chirurgischen Kindstötung ist der „Henker“ aktiv – muß sein fürchterliches „Ergebnis der Tötung“ genau begutachten,
hingeben
wird er bei der „medikamentösen“ Kindstötung „nur“ zu einem Beihilfetäter, da er lediglich der abtreibungswilligen Mutter die Tötungs-Pestizide überreicht. Die Mutter wird somit selbst zum „Henker ihres eigenen Kindes“!
Deshalb beschreiten viele Abtreiber diese Tötungsmethode!

Die Verarbeitung einer „medikamentösen“ Kindstötung ist für die Mutter weit schwieriger (schon alleine wegen des mehrfachen Besuches beim Abtreiber), da sie ohne zutun einer anderen Person das „Tötungspestizid“ eingenommen hat. Sie hat von daher nicht mehr die Möglichkeit, einer anderen beteiligen Person (zB. dem Abtreiber) eine Mitschuld zu übertragen, denn diese andere Person hätte die Tötungstat auch verweigern/verhindern können.
Hoffen wir, daß diese Mütter den Weg der Reue, Buße und Versöhnung mit GOTT finden!

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