Folgt dem deutschen HOLOCAUST der weltweite BABYCAUST ?

Etwa 60 Millionen direkte oder indirekte Opfer werden dem 6 Jahre andauernden 2. Weltkrieg (1939 -1945) zugeschrieben, welchen das damalige NAZI-Deutschland zu verantworten hatte.
Ein in der damaligen Zeit einzigartiges Verbrechen nie dagewesenen Ausmaßes!
Die Weltgemeinschaft war sich nach der Kapitulation einig:
So etwas darf „NIE WIEDER“ geschehen.
Auch heute noch werden die Greueltaten der damaligen deutschen NAZI-Verbrecher als mahnendes Beispiel von Politik und den Medien in Erinnerung gehalten. Gut so!

Doch angesichts des weltweiten Kindermords im Mutterleib muß die Frage erlaubt sein, ob aus dem „NIE WIEDER“ überhaupt ein Lerneffekt entsprungen ist.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht von jährlich über 70 Millionen Kindern, die weltweit im Bauch ihrer Mütter getötet, ermordet werden.
Mütter sollen angeblich ein Recht haben, über Leben oder Tod ihres Kindes bestimmen zu können.
Seit Ende des zweiten Weltkrieges summiert sich das bis heute auf eine unvorstellbare Zahl von über 5 Milliarden Opfern,
Mindestens 5.000.000.000 unschuldige, wehrlose ungeborene Kinder in 78 Jahren!
Deutschlands Anteil an diesem weltweiten Babycaust: 7.8 – 23.4 Millionen Kinder.

Nun ist ex. Nazi-Deutschland an diesem verabscheuungswürdigen Verbrechen der Kinderabtreibung nicht nur beteiligt, sondern will einen Schritt weitergehen:
Auf eine „Kleine Anfrage“ (Drucksache 20/8130) der Partei „DieLinke“ anwortet die Bundesregierung (Drucksache 20/8327) so lebensfeindlich, daß einem Angst und Bange wird – Angst und Bange vor dieser rot-grün-gelben Regierung, insbesonders vor einer Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, die offensichtlich von allen guten Geistern verlassen ist:

Das Töten von Kindern im Mutterleib darf nicht nur stattfinden, sondern soll verpflichtend in die Ärzteausbildung aufgenommen werden.
– 78 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen … NIE WIEDER?
Das Töten von Kindern im Mutterleib soll mit Steuergeldern finanziert werden und macht somit alle Steuerzahler sozusagen zu Beihilfetätern.
– 78 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen … NIE WIEDER?
Hilfen für Mütter in Not sollen durch Bannmeilen vor den Tötungs-„KZs“ verunmöglicht werden.
– 78 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen … NIE WIEDER?
Friedliche Gebetsmahnwachen und lebensbejahende Hilfs-Aktionen sollen vor den Tötungs-„KZs“ verboten werden.
– 78 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen … NIE WIEDER?

Töten von Kindern im Mutterleib mutiert zu einem „Recht“ feministisch degenerierter Mütter … das gab es „DAMALS“ nicht einmal bei den NAZIS.
Also was haben wir heute aus dem damaligen „NIE WIEDER“ gelernt … NIX, gar NIX … schlimmer noch: Töten wird als Problem-löse-mittel hochsterilisiert.
Früher stand man zu seinen Fehlern, zu Fehlentscheidungen bzw. deren Folgen, heute soll Töten als Mittel der Wahl gelten…staatlich finanziert!

Dabei tun, ganz besonders die feministischen Weibsen so, als ob biologische Frau einfach so schwanger werden kann, sozusagen beim Einatmen … und sie nichts dafür könne.
Doch bereits im Kindergartenalter wird gelehrt, daß Geschlechtsverkehr zwischen einem biologischen Mann und einer biologischen Frau die „Ursache“ für die Zeugung eines Kindes ist und das dem „Schwanger-sein“ ein bewußtes JA zum Geschlechtsverkehr vorrausgeht – übrigens von Mann und Frau – … doch dies scheint unwichtig, vergessen.

Ein Kind empfangen und gebären kann nun einmal nur die biologische Frau … und will sie das gänzlich ausschließen, bedeutet das lediglich im Vorfeld, das sie auf den Geschlechtsverkehr verzichten muß. Auf Geschlechtsverkehr zu verzichten, hat noch niemanden ins Grab gebracht.
Doch viele biologische Frauen wollen leider das „Frau-sein“ neu definieren, um sich letztendlich die Möglichkeit offen zu halten, sich genauso aus der Verantwortung stehlen zu können, wie das leider manche Väter tun.
Doch: Beide, Mann und Frau sind für ihr Handeln verantwortlich … und töten ist niemals Option, die vor GOTT Bestand haben könnte.
Übrigens:
Wahre LIEBE meint den ganzen Menschen, die vollkommene und exclusive Annahme des Gegenübers. Die Frau mit der Möglichkeit zur Mutterschaft und den Mann mit der Möglichkeit zur Vaterschaft. Schließt man dies aus, so ist es keine Liebe sondern egoistische Lustbefriedigung und der Mensch stellt unter die Triebebene eines Tieres.

Der  Countdown läuft …

Wenn wir unsere rot-grün-gelben Regierungsgenossen Anno 2023 anschauen, also das, was sie dem eigenen Volk durch ihre Unfähigkeit zumuten bzw. was sie gar gewollt als Ideologie mit allen erdenklichen Mitteln durchzusetzen versuchen, dann muß die Bevölkerung so langsam aus dem Schlafmodus erwachen und aktiv werden.
Lange kann es sicher nicht mehr dauern, bis „der Karren“ gänzlich an die Wand gefahren ist und uns Zeiten beschert werden, die ärger sind als die in den zwanziger, dreißiger oder vierziger Jahren.

Oberstes und erstes Gebot:
Das Menschenrecht auf Leben für ALLE
muß jedem Bürger – ob geboren oder ungeboren –
bedingungslos zugestanden werden!

Das gilt für alle Regierungen weltweit!

Was nutzen dem Bürger die anderen Menschenrechte und staatlichen Zusagen, wenn das
Menschenrecht auf Leben abgeschafft ist?

Deshalb ist es unumgänglich,
allen Bestrebungen von Regierungen entgegenzutreten, welche das Menschrecht auf Leben einschränken oder sogar abschaffen wollen.
Ihre Existenz, die Existenz Ihrer Kinder und Enkelkinder ist in Gefahr … wollen Sie das zulassen?

Heute verlieren wir das Menschenrecht auf Leben
und morgen unser eigenes Leben

Politiker sind die gewählten und bezahlten Diener(!) ihres Volkes.
Arbeiten sie gegen ihr eigenes Volk, dann gehören sie abgesetzt … sofort!

Wenn hunderttausende Bürger vor dem Bundestag oder den Landtagen stehen,
entschlossen, mutig, friedlich, selbstbewußt und
ausdauernd ihre Forderungen bekunden, dann wird sich was verändern … sind Sie dabei?

Irret euch nicht:
GOTT läßt seiner nicht spotten! 

An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen.

Es ist dem Menschen bestimmt einmal zu sterben, danach aber das Gericht.

Anmerkung zur Antwort der Bundesregierung:

  1. Versorgungslage:
    Es werden 1.108 Meldestellen angegeben, in denen Kinderabtreibungen durchgeführt werden. Dabei ist nicht aufgelistet und somit unbekannt, wieviele „Henker der Ungeborenen“ unter einer Meldestelle aktiv sind.
    Mit 1.108 Meldestellen (gehen wir davon aus: eine Meldestelle = ein Mediziner) haben wir in Deutschland eine jährliche Tötungskapazität von 3.3 Millionen Kinder.
    Offizielle Abtreibungszahlen liegen bei etwa 108.000 jährlich … wir haben aktuell schon die 33-fache Tötungs-Kapazität!! Zu wenig? Natürlich können Anfahrtzeiten zum Abtreiber nicht überall gleich sein. Bei Schönheits-OPs ist das ja kein Problem, oder?
  2. Schwangerschaftsabbruch und Medizinstudium:
    Im neuen Entwurf des NKLM (Nationalen Komprtenzbasierten Lernzielkatalogs) ist die Tötung von ungeborenen Menschen bereits als Lernziel berücksichtigt
  3. Gehsteigberatung vor Kliniken, Praxen und Beratungsstellen:
    Das BMFSFJ hat bereits in einem Entwurf zur Änderung des SchKG ein Verbot zur Beratung von Müttern zum Leben (einschl. Gebetsmahnwache) dies eingearbeitet.
  4. Kostenfreie Kindestötung im Mutterleib
    Die Bundesregierung will zunächst den Vorschlag der Sachverständigenkommission abwarten. Hierzu ist zu sagen: Schauen Sie sich die ausgewählten Sachverständigen an und sie wissen schon heute, was im kommenden März 2024 als Ergebnis verkündet werden wird.
    Der § 218 StGB dürfte aus dem StGB gestrichen werden, sodaß nichts mehr dagegen stehen wird, staatlicherseits die Tötung seiner ungeborenen Bürger zu finanzieren.
  5. Die Bundesregierung will dem Ergebnis der Kommission, betreffend der Handhabung von Eizellspende und Schangerschaftsabbruch, nicht vorgreifen.
    So wie es aktuell aussieht, wird die Kommission auch das liefern, was die rot-grün-gelbe Regierung im Visier hat … es gibt sicher keine Überraschungen.

FAZIT:
Deuschland spielt leider wieder einmal eine Vorreiter- und Führungsrolle, diesmal beim weltweiten BABYCAUST. NIE WIEDER ?

Anmerkung:
Uns ist bewußt, daß wir eine sehr harte Sprache verwenden … wir wollen wachrütteln … geht es doch um das höchste Rechtsgut eines Menschen: das Menschenrecht auf Leben!
Wir sehen uns im Einklang mit der Entscheidung des „Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ (EGMR) vom 26. November 2015 (3690/10) sowie weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen.

Die Aussage des Beschwerdeführers, wonach die Tötung von Menschen in Auschwitz zwar rechtswidrig, aber unter dem Nazi-Regime erlaubt und nicht unter Strafe gestellt gewesen sei, kann auch als Art und Weise verstanden werden,
ein Bewusstsein für den allgemeineren Umstand zu schaffen, dass Recht und Moral
voneinander abweichen können
.“

Keine Kinder – keine Zukunft !

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