Der Mediziner Joachim Volz ist Professor für Gynäkologie, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin.
Vor 13 Jahren wechselte er ins evangelische Klinikum Lippstadt und führte dort offensichtlich u.a. auch Kindstötungen im Mutterleib durch.
(Anm.: Nicht wenige evangelische Christen meinen, daß das der liebe Gott auch so akzeptiert).
Aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus kam es zu einer Fusion des evangelischen Krankenhaus Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeit Hospital Lippstadt.
Der kath. Träger bestand auf die konsequente Einhaltung des Gottes- und Tötungsverbots der Abtreibung, worauf sich die beiden Träger schließlich einigten und so eine Fusion zum „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ stattfinden konnte.
Dieses Verbot zur Durchführung von Kindstötungen im Mutterleib war für viele Feministen und auch Medien der Startschuß, das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ wieder öffentlich zu instrumentalisieren.
Von der Geschäftsführung der „Neuen Klinik“ erhielt Prof. Volz am 15. Januar 2025 ein Schreiben, daß ab
1. Februar 2025 keinerlei Schwangerschaftsabbrüche, egal aus welcher Indikation, außer bei Lebensgefahr der Mutter, mehr durchgeführt werden dürfen. Sollte er dieser Weisung widersprechen, werde er gekündigt.
Dies brachte für die Lebensfeinde „das Faß zum überlaufen!“
Hierzu sei gesagt, daß die katholische Kirche bezüglich der Abtreibung verbindlich lehrt:
Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle und endet mit dem natürlichen Tod. Zu keinem Zeitpunkt ist es erlaubt, vorsätzlich und gezielt einen Menschen (auch einen noch nicht geborenen Menschen) zu töten. Das ist schwere Sünde und zudem direkt gegen den Geber des menschlichen Lebens, GOTT selbst, gerichtet.
Was die „Abtreibung“ betrifft:
Es ist möglich, daß das Leben der Mutter während der Schwangerschaft in Gefahr gerät, auch welchen Gründen auch immer. Dabei muß der Arzt alles erdenkliche tun, um das Leben des Kindes und das der Mutter zu retten.
Möglich, daß ein medizinischer Eingriff notwendig wird, der allerdings niemals auf die Tötung des Kindes hin ausgerichtet werden darf, um das Leben der Mutter zu retten.
Doch ist es erlaubt, einen Eingriff (z.B. OP) durchzuführen, um das Leben der Mutter zu retten, wobei an den indirekten Folgen das ungeborene Kinder leider versterben kann.
Doch diese katholische Haltung zur Tötung ungeborener Kinder ist den evangelischen Christen meist unbekannt. Hier eine Zusammenfassung der katholischen Lehre bezüglich Abtreibung







Prof. Dr. med. Joachim Volz ist Chefarzt der „neuen Klinik“ und leitet das Zentrum für Frauenheilkunde mit drei Abteilungen: Das zertifizierte Senora Brustzentrum, die operative und konservative Gynäkologie und die Geburtshilfe mit dem Perinatalzentrum Level 1.
Man muß feststellen, nach seinen Aussagen im Interview mit „DocCheck“, daß er nicht die geeignete Person in der Chefarztposition ist. DocCheck zitiert: „Er selbst hätte nie bei einem katholischen Arbeitgeber angefangen“.
Warum hält ein christliches Haus an einem Chefarzt fest, der christliche Werte (speziell katholische) nicht akzeptiert? Kennt Herr Professor überhaupt die kath. Sicht?
So wie der Mediziner auf seiner Homepage verkündet, möchte er weiterhin töten dürfen. Er hat Klage gegen diese Dienstanweisung (Tötungsverbot, welches auch für sein Kinderwunschzentrum FROG in Bielefeld, welches er zusammen mit seiner Frau leitet, gelten soll), eingereicht und lässt gerichtlich prüfen, ob „sowohl von arbeitsrechtlicher Seite das Verbot durchgesetzt werden darf und ob aus verfassungsrechtlichen Gründen heutzutage solches Verbot überhaupt noch ausgesprochen werden darf.“.

Auf seiner Website veröffentlicht der „pro Abtreibungsmediziner“ einen Artikel aus der Zeitung „Der Patriot“.
Angeblich würden 60 Mediziner aus Lippstadt und Umgebung ein Tötungsverbot ablehnen.
Fatal!
Wenn Töten von ungeborenen Menschen als eine normale medizinische Dienstleistung deklariert und durchgeführt wird, spätestens dann werden gewisse Mediziner für eine Gruppe von Menschen besonders gefährlich … und man muß die Frage stellen dürfen: Sind wir wieder in Auschwitz angekommen?

„Pro Choice e.V.“, ein kleiner Verein, der für die Legalisierung des Tötens v.d.G.*
(ohne Zeitlimit) eintritt, unterstützt die Anliegen der Lippstädter Mediziner und somit die von Mediziner Volz.
(*v.d.G. = vor der Geburt)
„Der Verein „Pro Choice e.V.“ wurde 2019 als Reaktion und zur Unterstützung der „219a_Hänel-Kampagne“, welche eine „Freigabe der Bewerbung des Tötens nach § 218“ forderte und dies schließlich auch erreichte.
Gründerin dieses Vereins waren u.a. die Massenkinderabtreiberin und damals im Focus der Werbung stehende Kristina Hänel selbst, sowie Christiane von Rauch (Abtreiberin, Frankfurt) und Eva Waldschütz (Abtreiberin, Wuppertal) und Kersten Artus. Artus selbst lies 4 ihrer Kinder vorzeitig abtreiben / töten … vielleicht deshalb ihr vehementer Kampf für das Töten von ungeborenen Kindern (Rechtfertigungsversuche?)
Artus ist Trauerrednerin, bezeichnet sich als Journalistin und ist Vorsitzende der Tötungsorganisation „Pro Familia“, die in Hamburg einen Landesverband unterhält.
Erst die Verknüpfung mit „Pro Familia“ macht diesen kleinen, unscheinbaren Verein „Pro Choice“ dann doch gefährlich … das Leben der noch ungeborenen Kinder betreffend, da durch „Pro Familia“ bundesweit eine Menge Gleichgesinnter erreicht werden, die eine Legalisierung des Tötens der ungeborenen Kinder unterstützen.
Ein Land, was die Tötung
seiner eigenen Nachkommenschaft legalisiert,
ist dem Untergang geweiht!
Was ergeben Recherchen über einen Professor und Chefmediziner, der ein Verbot von Kindstötungen im Mutterleib von seiten seines Arbeitgebers nicht so einfach hinnehmen will und gerichtlich prüfen läßt:
In Bielefeld, am Adenauerplatz 7 existiert das Kinderwunsch-Zentrum „FROG“. Als Praxisinhaber werden auf der eigenen Website Prof. Dr. med. Joachim Volz und seine Frau PD Dr. med. Stefanie Volz-Köster vorgestellt.
In diesem „Zentrum“ ist offensichtlich fast alles möglich: Von der Eizellen-Stimulation, über die künstliche Besamung, IVF, ICSI bei verheirateten Paaren sowie bei Lesben oder Alleinstehenden u.v.m.. Je nach dem, welche Methode angewabdt wird, werden Kosten pro Therapiezyklus von bis zu 800 Euro fällig … sicher ein ebenfalls lohnendes Geschäft wie die Durchführung von Abtreibungen … was noch gerichtlich geklärt werden wird..
Dem Herrn Professor dürften für seine Arbeit in der „FROG“ viele Freizeitstunden -trotz seiner Position als Klinik-Chef – für sein eigenes „Nebengeschäft FROG“ zur Verfügung stehen … mit Zustimmung der neuen Klinikleitung … davon kann man ausgehen.
Ganz abgesehen davon: Seine „Arbeit“ im FROG – was die künstlichen Besamungen usw. betreffen – werden sicher nicht die Zustimmung des katholischen Partners finden. Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, daß hier von kath. Seite interveniert und auf Einhaltung einer kath. Ausrichtung gedrängt wird. Wenn zwei, ideologisch gegensätzliche, Wege gefahren werden, wirkt das sicher nicht vertrauenserweckend!
Möglich, daß in Bälde die Chefposition vakant ist.
Doch wünschen wir auch dem Herrn Professor, das er den richtigen Weg findet und beschreitet!

Update 06.02.2025
Kennt Joachim Volz überhauft die katholische Lehrmeinung, gegen die er sich wendet?

Es sieht so aus, als ob Joachim Volz, der sich im Aug. 2024 für eine Bundestagskandidatur bei der CDU beworben hat, hoch hinaus will.
Ob er den Bekanntheitsgrad von Kristina Hänel erreichen wird, die sich für ein Recht auf Werbung für die Kinder-„Abtreibung“ einsetzte?
Für eine politische Karriere, auch wenn er nicht in Gänze die Linie der CDU vertritt, wäre das hilfreich, wenn öffentlich ein wenig Rummel um seine Person wäre.
Menschenrechte.online bezweifelt, daß sich der Herr Professor ausreichend mit der verbindlichen Lehre der kath. Kirche bezüglich Kinderabtreibung (speziell bei einer medizinischen Indikation) auseinandergesetzt hat.
Er sollte dies aber tun … vielleicht erkennt er dann, das er auf dem Holzweg ist!
Hier wird „Stimmung gemacht“ und die Öffentlichkeit falsch unterrichtet
Es sollten sich nicht nur Herr Volz selbst, sondern auch die Berichterstatter des WDR sich um die eindeutige, katholische Lehre bezüglich Abtreibung informieren, besor sie an die Öffentlichkeit gehen (hier)
Ein gewollter und auf Tötung des Kindes gezielt ausgericheter Eingriff ist immer unerlaubt und schwere Sünde.
Dies ist immer unerlaubt, auch wenn das ungeborene Kind schwer erkrankt oder behindert ist, eine schlechte Überlebungsprognose besteht oder das Leben der Mutter gefährdet ist.
Hier nochmals die Ausnahmen, was getan werden darf!
Es trifft aber nicht zu, daß die kath. Kirche einer schwangeren Mutter in Lebensgefahr die notwendige medizinische Versorgung nicht gewährt. Das ist unwahr und gezielt Stimmungsmache!
(Deshalb als Beweis das nachfolgende Video des wdr)
Immer wieder mit neuen Überschriften versuchen Medien nicht selten, für einen bestimmten Artikel mit der gewünschten Aussage neu in die Öffentlichkeit zu bringen. Natürlich soll so die Meinung der Bürger beeinflußt werden.
Wäre allerdings eine korrekte Wiedergabe der Sachlage durch den Redakteur erfolgt – so hätte die Möglichkeit bestanden, durch sachliche Erklärung Unverständnisse „aus dem Weg zu räumen“ – was Medien vielleicht nicht immer möchten. .. oder es wird vemieden….bewußt oder durch Unwissenheit.
Keine (!) gute redaktionelle Arbeit!
Im aktuellen Fall fehlt es an Kenntnis der kath. Lehre, die man auch noch als „frauenverachtende Ideologie“ bezeichnet und damit letztendlich zum Hass gegen Katholiken aufruft.

(Die Screenshots wurden als Beweis veröffentlicht)

Joachim Volz geht bald in Rente, so wurde es im o.g. Videobeitrag „Lokalzeit“ publiziert.
Er hat sich bereits bei der CDU als Bundestagskandidat beworben und hat – gerade im Rentenstand – genügend Zeit, mit seiner Persönlichkeit gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE zu kämpfen.
Hoffen wir, das er nicht erfolgreich wird!
Daß die kath. Kirche (nicht die evangelische Kirche!!!) grundsätzlich gegen die Tötung (auch von ungeborenen Kindern) steht und immer eine absichtlich und gezielt herbeigeführte Tötung eines ungeborenen Menschen als unerlaubt und schwer sündhaft bezeichnet, das nennt er „fortschrittliche Herr Professor“ eine „menschenverachtende und verknöcherte Ideoloie“.
Hat Herr Professor als Mediziner überhaupt den „Hippokratischen Eid“ abgelegt, an den er sich offensichtlich nicht mehr erinnern will?
