Für den 15. April 2026 hatte der „Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages“ neun Auskunftspersonen geladen, die in einer öffentlichen Anhörung den Abgeordneten zum Thema „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ Rede und Antwort geben sollten.
Die grünen Genossinnen Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Ulle Schauws (maßgebliche Initiatorinnen des Antrags 21/3909 vom 28.1.2026) sehen die Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht gegeben und fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden.
Im nachfolgenen Video die beiden Grünlinge und Initiatorinnen Schauws und Kappert-Gonther mit „Gefolgschaft“ bzw. „Mitkämpfern“
gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE.
Warum geht es diesen Gegnern des MenschenRechts auf Leben für ALLE?
1. Töten von ungeborenen Kindern, soll verpflichtend in den Ausbildungsplan der Medizinstudierenden, denn:
Mediziner, die das Töten im Studium erlernen, werden später eher bereit sein, „Abtreibungen“ in eigener Praxis durchzuführen. Mehr Akzeptanz unter den Kollegen, keine Ausgrenzung
2. Dadurch ändert sich mit die öffentliche Einstellung zum Töten ungeborener Kinder.
3. Zudem ist dadurch die Chance höher, das Töten als medizinische Kassenleistung durchzusetzen ist
4. Die Anzahl der nachwachsesnden Tötungsmediziner wird steigen, da kaum noch jemand Bedenken hat, Ungeborene zu töten.
5. Das Töten kann – durch einfache Zugänge der Mediziner – auch von Haus“ärzten“ usw. übernommen werden. Somit wäre die geforderte schnelle Erreichbarkeit der Tötungsmediziner flächendeckend erreicht.
Gesellschaftliche Auswirkungen:
Wenn das Tötungstabu für ungeborene Menschen vollständig gefallen ist …
wird das Tötungnstabu auch für geborene Menschen fallen.
Heute: Abtreibungs(Un)Recht
Morgen: Euthanasiepflicht!
Konkret nannten „die GRÜNEN“ in ihrem Antrag sieben Punkte:
- die Versorgungslage im Hinblick auf die notwendigen qualifizierten medizini-
schen Einrichtungen und Angebote im gesamten Bundesgebiet zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage tatsächlich möglich ist; - dazu selbst Maßnahmen zu ergreifen und Länder dazu zu verpflichten, ihrem Versorgungsauftrag nach § 13 Absatz 2 SchKG nachzukommen;
- einen Gesetzentwurf vorzulegen, um § 12 Absatz 2 SchKG durch folgenden Ab-
satz zu ersetzen: „Absatz 1 gilt nicht für juristische Personen und wenn die Mit-
wirkung notwendig ist, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden.“; - sicherzustellen, dass eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche jeglicher Indikation durchführen, und zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen darf;
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Drucksache 21/3909 - sicherzustellen, dass Krankenhäuser genug ärztliches Personal einstellen bzw.
eingestellt haben, das sich zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
bereiterklärt; - insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder zu-
mindest Beratung sicherzustellen; - Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflich-
tend zu verankern.
Eines vorab:
Wenn sogenannte „Experten“, die selbst Kinder vor deren Geburt töten oder Aktivisten, die aus Überzeugung sich für eine Legalisierung einsetzen, auch noch als „Lebensschutzerxperten“ gehört werden, dann erkennt man den wirren Zustand nicht nur der Politiker, sondern unserer Gesellschaft allgemein.
Zum Beispiel:
Prof. Dr. Mandy Mangler (selbst fünffache Mutter) tötet ungeborene Kinder bis etwa zur 14. SSW, hingegen ihr anwesender Kollege Prof. Dr. Joachim Volz bis zur Geburt.
Von Prof. Dr. Daphne Hahn, ehemalige „Pro Familia“-Bundesvorsitzende und Leiterin ELSA-Studie sowie Prof. Dr. Liane Wörner vom „Deutschen Juristinnenbund“ stehen eindeutig gegen einen absoluten Lebensschutzes der ungeborenen Kinder.
Niemand der anwesenden „Experten“ stellte die aktuelle Rechtslage in Frage.
Wenn ein Staat Gesetze schafft, die das Töten der Nachkommenschaft letztendlich bis zur Geburt straffrei ermöglicht bzw. erlaubt ( jährlich mit über 100.000 Opfern … seit Ende des Krieges über 7 Millionen Opfer), dann haben diese Gesetze nichts mehr mit Lebensschutz zu tun … im Gegenteil.
Selbst von Kristijan Aufiero, Leiter des Beratungsvereins „1000plus-Profemina“, vermisste man eine konsequente, katholische Ausrichtung und Wertehaltung, was Lebensrechtler besonders bedauerlich fanden. (siehe Stellungnahme)
Anmerkung:
Ist eine Frau schwanger, ob gewollt oder nicht gewollt, bedarf es keiner Entscheidung mehr, ob das Kind zur Welt gebracht wird oder getötet werden soll.
Befindet sich die Frau in einer schwierigen Lage, soll sie mit Hilfe und Unterstützung rechne dürfen, damit beide – Mutter und Kind – leben können.
Letztendlich auch nur zu suggerieren, die schwangere Frau habe ein Recht über Leben oder Tod zu entscheiden, ist für den Lebensschutz kontraproduktiv!
Letztentlich stand niemand der „Experten“ für einen konsequenten Lebensschutz, einen Lebensschutz, so wie es GOTT geboten hat und die katholische Kirche heute noch lehrt bzw. lehren sollte (Beratungsregelung / medizinische Indikation).
In diesem Kontext muß man leider erwähnt werden, daß selbst nicht wenige kath. Einrichtungen sich nicht mehr konsequent an die katholische Ethik- und Morallehre halten und sich schon längst dem Staat angebiedert haben.
Diese Inkonsequenz hat natürlich Auswirkungen auf Katholiken sowie Christen allgemein und spiegelt sich in dem Trugbild wieder:
Man darf in gewissen Situationen einen Menschen vor seiner Geburt töten.
Offensichtlich wiederholt sich Vieles in der Geschichte!
Hier die sogenannten „Experten“, welche die Kinder vor der Geburt zu schützen gedenken:
Prof. Dr. Stephanie Wallwiener (Universitätsklinikum Halle) *2
Deutscher Juristinnenbund *1
Deutscher Caritasverband *2
Kristijan Aufiero (1000plus-Profemina) *3
Prof. Dr. Daphne Hahn (Hochschule Fulda) *4
Prof. Dr. Mandy Mangler (Vivantes Klinikum) *5
Christoph Radbruch (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband ) *2
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner (Helmut-Schmidt-Universität) *5
Prof. Dr. Joachim Volz (Klinikum Lippstadt) *1
1 Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur öffentlichen Anhörung eingeladen.
2 Auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen.
3 Auf Vorschlag der Fraktion der AfD zur öffentlichen Anhörung eingeladen.
4 Auf Vorschlag der Fraktion die Linke zur öffentlichen Anhörung eingeladen.
5 Auf Vorschlag der Fraktion der SPD zur öffentlichen Anhörung eingeladen.
Hätte einer der „Experten“ die nachfolgende Statistik erwähnt, wäre das Thema schnell abgehandelt gewesen!
Bezüglich der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland
(Meldestellen können Ambulanzen, Praxen, Gemeinschaftspraxen, Krankenhäuser oder Kliniken sein. in denen Abtreibungen durchgeführt werden. Wie viele Tötungs- Mediziner dafür eingesetzt werden, ist nicht genau bekannt. Die „Initiative Nie Wieder“ schätzt für Deutschland mindestens 1500 Mediziner, die ungeborene Kinder töten)
Österreich = ca. 15 Meldestellen jährlich ca. 30-40.000 Kinderabtreibungen
Holland = ca. 17 Meldestellen jährlich ca. 30.000 Kinderabtreibungen
Frankreich = ca. 17 Meldestellen jährlich ca.235.000 Kinderabtreibungen
Deutschland = ca. 1100 Meldestellen jährlich ca. 100.000 Kinderabtreibungen
… und wir haben in Deutschland eine Unterversorgung?