Politiker werden immer dreister … jeder Bürger wird zum Organspender

Die Entwicklung in Deutschland wird nicht nur immer dragischer, sondern auch gefährlicher für jeden einzelnen Bürger, wenn er sich nicht genauestens informiert und – möglicherweise – nicht von seinem Recht auf Widerstand (Artikel 20) gebrauch macht!

Es wird – in der Tat – lebensgefährlich nicht nur für jeden Bürger, der in Deutschland seinen Hauptwohnsitz eingetragen hat, sondern unter Umständen auch für seine Gäste und Urlauber!

Die Verfecher einer „Widerspruchslösung“ im Bundestag rechnen offensichtlich damit, daß die Mehrheit der Bürger sich mit der aktuellen Gesetzeslage nicht vertraut macht (zur Zeit läuft die Fußball-WM … da haben die Menschen andere Interessen und sind vom wahren Tagesgeschehen abgelenkt), somit den Widerspruch nicht manifestiert und so automatisch zum Organspender werden.

Dabei ist die Todesdefinition nicht nur weltweit unterschiedlich, sondern wissenschaftlich sehr umstritten. Es gibt weltweit keine eindeutigen Fakten, wann ein Mensch tot ist, wann er „zu Ende gestorben ist“.
Sicher ist indes eines: Bei einem Menschen, der „zu Ende gestorben ist“, also richtig(!) tot ist, sind auch seine Organe richtig (!!) tot und von daher nicht mehr zu verwenden.
Bedeutet:

Will man Organe entnehmen, so muß das an einem „noch nicht zu Ende gestorbenen Menschen“ geschehen, also bevor der Mensch richtig tot(!!) ist.

Diese Tatsachen werden von den Befürwortern einer Widerspruchlösung bewußt außer acht gelassen ,,, man möchte keine „schlafenden Hunde wecken“.
Die „Initiative Nie wieder!“ findet das nicht nur verantwortungs- sondern skrupellos, was da die deutschen Politiker am 26.6.2026 im Bundestag auf den Weg bringen wollen.
(Hier zum Gesetzesentwurf)

Die Angaben, für wieviele Menschen in Deutschland das neue Gesetz geschaffen wird, sind unterschiedlich. Doch kann man von etwa 8.000 Menschen ausgehen, die jährlich in Deutschland auf eine Organtransplantion warten,
Sie warten darauf, daß letztendlich die Person „verstirbt“, die das passende „Organ liefern kann“.
Durch eine Organentnahme verstirbt in den meisten Fällen der Organspender erst endgültig mit der Organentnahme … wird der Sterbeprozeß radikal und brutal beendet wird.
100 % der Bevölkerung werden – nach vorliegendem Gesetzesentwurf – zwangsläufig zum Organspender (falls nicht jeder einzelne Bürger im Widerspruch-Register eingetragen ist und der Eintrag auch korrelt weitergegen wird) …, bei einem Bedarf von 0,000125% der Bevölkerung.


Hierüber wird nicht umfassend aufgeklärt ... aus Sicht der Befürworter einer Organspende verständlich … will man doch die Anzahl der Organspender erhöhen.

In vielen Bereichen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens weist selbst der Gesetzgeber auf ein Selbstbestimmungsrecht hin, was er jedem Bürger einräumt.

Obwohl: Bei der Kinderabtreibung wird auf ein Selbstbestimmungsrecht der Mutter hingewiesen, wenn dies auch – im eigentlichen Sinne – keine Selbstbestimmung (betrifft ja nicht ihr eigenes Leben) ist. Eine Abtreibung betrifft ja nicht das Leben der Mutter sonders das einen anderen, eigenständigen Menschen und ist somit keine Selbstbestimmung, sondern eine Fremdbestimmung … und dies noch über den wichtigsten Bereich eines Menschen überhaupt: sein Leben!!

Analog dazu könnte man sagen: Die Fremdbestimmung bei der Organspende ist eine logische Folge.

Grundgesetz Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Grundgesetz Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wenn die Mutter (ggf. auch der Vater) über den Tod ihres Kindes bestimmen kann, warum sollte dann nicht auch der Staat über den Tod der Mutter (ggf. auch des Vaters) bestimmen sollen können?

„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“

Papst Leo XIII., 1891

Wenn Sie nichts tun, tun es andere, aber anders, als Sie es wollen.
GOTT läßt seiner nicht spotten !!!


Hinweis:
Da die Organe von den Spendern entnommen werden müssen, wenn sie „noch nicht zu Ende gestorben“ sind, bedeutet Organentnahme – in den meisten Fällen, die vorsätzliche Tötung eines Menschen.
Auch wenn der Spender diesem zugestimmt hat, wäre
dies entgegen der Lehre der katholischen Kirche.., denn GOTT allein ist der Herrscher über Leben und Tod …, der Mensch selbst hat kein Recht auf Selbsttötung, denn betrifft das Gebot: DU sollst nicht töten“

Die Petition von „Citizengo“ mit „Nein zur Zwangs-Organspende!“ können wir in Gänze nicht mittragen, weil demnach eine selbstbestimmte Organspende als möglich erscheint.
Dem können wir niemals zustimmen.

Eine Organspende ist nur
bei paarigen Organen erlaubt und wenn dadurch nicht das eigene Leben in Gefahr gerät.
Überlegen Sie, ob Sie der Petition zustimmen können …. vielleicht mit dem Ziel:
Größeres Übel zu verhindern.
Doch auch über – letztendlich – eine selbstbestimmte Tötung durch Organspende zu bestimmen, steht gegen Gottes Gebot und Ordnung – ist somit ein großes Übel!!

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