Letztendlich ist es ein Arbeits-Prozeß, den der ex.Heidelberger Mediziner Joachim Volz angestoßen hat.Er weigert sich, die Weisungen seines Arbeitgebers zu befolgen und will – weisungsungebunden – entscheiden und Kinder vor deren Geburt dürfen können.
Volz, ein offensichtlich hochmütig und insistenter Mediziner, hat sich den „Menschenrechtsgegnern auf Leben für ALLE“ angeschlossen und erhält in der Tat deren Unterstützung.
Den Menschenrechtsgegnern indes geht es in erster Linie um ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht der Mutter über Leben oder Tod ihres noch ungeborenen Kindes – von Beginn seiner Existenz bis zur 12./14. Schwangerschaftsawoche, aber auch darüber hinaus bis etwa zur 22/24 SSW.
Nach der 24. SSW – das Kind ist zu diesem Zeitpunkt bereits außerhalb des schützenden Mutterleibs lebensfähig – sind im „Pro Tötungslager“ die Befürworter der „Abtreibung“ nicht mehr so einig.
Als Kinderwunschbehandler setzt Volz eher später an ... meist nach der 24. SSW., wenn das ungeborene Kind schon außerhalb lebensfähig ist und seine Tötung sicher nicht so einfach zu bewerkstelligen ist.

Bild: Ein abgetriebenes Kind in einer Nierenschale.
War es behindert, krank und nicht erwünscht … spielt alles keine Rolle, jeder Mensch hat auch vor seiner Geburt ein uneingeschränktes Recht auf Leben!
Selbst wenn für die Mutter Lebensgefahr bestände, ist das niemals ein Grund, bewußt und gezielt zu töten!
Viele rechtfertigende Gründe meinen – die Eltern und Mediziner, die Kinderwunschbehandler mit ihren Teams – zu wissen, um dem noch ungeborenen Kind das Leben nehmen zu können … weil es doch so „besser“ sei. Besser vielleicht für alle anderen, außer dem Kind … was seinem gewaltsamen Tod ins Auge blickt bzw. erleben muß.
Wenn der Einsatz dieser Aktivisten für Verantwortung und für ein uneingeschränktes Menschenrecht auf Leben für ALLE ginge, würde man den Aktivismus verstehen können.
Doch es geht nicht um LEBEN … sondern es geht um TOD … den Tod eines anderen, noch nicht geborenen Menschen straffrei herbeiführen können, so Mutter das will und in Auftrag gibt.
Und dieser Wahnsinn wird auch noch bejubelt … soll sogar zum Grundrecht werden, wird gefordert.
Man muss sich vor Augen führen:
In HADAMAR wurden „DAMALS“ von Medizinern Menschen nach der Geburt vorsätzlich getötet. Behinderte, vermeintlich Lebensunfähige, Kranke, Unproduktive usw..
Es wurde einfach bestimmt, daß
– „er/sie sowieso nichts mehr mitbekommt und es besser ist …“
– das „kein menschenwürdiges Leben mehr ist“;
– das nur noch „ein dahin-vegetieren ist und der Gesellschaft nur Geld kostet“
– eine Versorgung niemanden zugemutet werden kann und es besser ist …“
– es auch für die direkt an einer möglichen Versorgung beteiligen besser ist …“
Ja, dieses Gedankengut ist schrecklich … Menschen können sehr grausam sein … und sie waren es „DAMALS“, als sie mordeten nach der Geburt!
Und HEUTE?
Heute ist letztendlich das gleiche Gedankengut – wieder/ oder immer noch? -in den Köpfen vieler Menschen wie DAMALS. wenn sie vermeintliche Rechtfertigungsgründe für das Töten von ungeborenen, kranken, behinderten, nicht gewollter Menschen uvm. zu hören.
Nicht wenige sagen ersthaft: ES ist ja noch kein Mensch. Es hat nur Potential, Mensch zu werden. ES wird erst mit der Geburt. Deshalb ist es kein Töten und niemals als MORD zu bezeichnen.
Die „Initiative Nie Wieder“ fragt:
Wenn die damaligen Schergen vor ihrem Vernichtungsprogramm demokratisch abgestimmt und durch Gesetze festgelegt hätten, welche Voraussetzungen und Bedingungen maßgeblich sind, daß man „ein Mensch ist“ – mit einer Menschenwürde ausgestatet und dem Recht auf Leben – nicht auszudenken!!!
GOTT sei Dank ist das Lehramt der katholischen Kirche in dieser Frage eindeutig.
Es ist niemals erlaubt, einen Menschen bewußt und gezielt zu töten, auch wenn er sich noch im Mutterleib befindet!
Dies gilt auch dann, wenn der ungeborene Mensch behindert und/oder krank ist oder wenn er ggf. nach der Geburt versterben oder seine Lebenszeit wahrscheinlich sehr kurz sein wird, aber auch, wenn der Leben der Mutter in Gefahr wäre.
Ist Letzteres der Fall, hat der Arzt zwei Patienten und muß alles dafür tun, um beide Leben zu retten. Auch in diesem sehr selten vorkommenden Fall (den man niemanden wünscht) ist gezielt eine Tötung unerlaubt und schwer sündhaft. (siehe hierzu die Auslegung der kath. Kirche)
Diese in sich logische Auslegung des Tötungsverbots – ohne wenn und aber – sollte von den Würdenträgern wieder deutlicher vermittelt werden.
Entweder ist das menschliche Leben UNANTASTBAR
oder es icht nicht unantastbar.
Es gibt nur ein klares JA oder ein klares NEIN!
Speziell zur „Causa Volz“:
Volz stellte sich zunächst gegen das Tötungsverbots vor der Geburt bei Behinderung/Krankheit und bei Lebensgefahr der Mutter. Er wollte gezielt töten können dürfen, wenn er das für notwendig erachtet.
Den Dienstanweisungen seines Arbeitgebers will Volz nicht gehorchen!
(Hierzu eine Frage: Wer wird morgen noch ein Arbeitgeber ein wollen, wenn die Angestellten nicht mehr den Anweisungen des Chefs zu gehorchen haben?
Es wäre fatal, wenn das Landesarbeitsgericht Hamm eine solche Entscheidung treffen würde)
Mittlerweile hat Volz sich den Menschenrechtsgegnern angeschlossen und fordert generell die Aufhebung des Tötungsverbots für ungeborene Menschen in katholischen Krankenhäusern.
Dem kann und wird (hoffentlich!!) ein katholischer Krankenhausträger niemals zustimmen!




Läßt sich ein kath. Krankenhausträger dennoch von Politik oder öffentlicher Meinung unter Druck setzen und hält nicht mehr konsequent am eindeutigem kath. Lehramt fest, dann würde die „die Büchse der Pandora geöffnet“ … mit schrecklichsten Zukunftsprognosen für die gesamte Menschheit.
Ganz deutlich und bewußt erinnert die „Initiative Nie Wieder“ an den
27. Januar … was war da nochmal für ein Gedenktag?
Wir wurden „von Vielem befreit“ … aber offensichtlich nicht von dem Gedankengut, menschliches Leben zu töten.
Zuerst wird gedacht … dann wird gemacht!
„Nie Wieder“ … der damalge Aufschrei und die heutigen Bekenntnisse
… „nur eine Phase“?
Auf der angekündigten Demonstration am 5. Februar in Hamm gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE werden sicher bekannte Gesichter zu sehen sein, die diese menschenverachtende Demonstration unterstützen.
Unter anderem sind Krista Hänel, Ricarda Lang und Michael Schmidt-Salomon angekündigt, die sich in der Menge – mit Abtreiber Joachim Volz – suhlen werden und sich hofieren lassen.
Dabei scheinen alle diese armen Geschöpfe vergessen zu haben:
Niemand hat sich sein Leben selbst gegeben!
Jedem Einzelnen wurde sein Leben geschenkt … geboren von einer biologischen Mutter … geschenkt von GOTT, dem Schöpfer aller Dinge.
Und GOTT legte für alle Menschen fest: DU sollst nicht töten!
Glaubt ihr, die ihr gegen GOTT und seine Gebote aufbegehrt, daß dieses folgenlos bliebe? GOTT läßt seiner nicht spotten! Ihr werdet das ernten, was ihr gesät habt!
Nachfolgend einige Beispiele der Werbung für die Demo am 5.Februar in Hamm, letztendlich für die Abschaffung eines absoluten Tötungsverbots:
(Die Screenshots wurden aus verschiedenen sozialen Medien als Beweis gesichert)











Ver.di ist stolz auf einen Mediziner, der vorzeitig – also bereits im Mutterleib – die möglichen neuen „Ver.di-Mitglieder“ tötet.
…und was die Demo anbelangt:
Wenn auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung sich in Hamm versammeln würde und Volz Forderungen unterstützte:
Auch eine noch so große Mehrheit kann aus einem UNRECHT – und jede Tötung eines Menschen ist UNRECHT – kein RECHT machen … Tötung ist und bliebt immer ein UNRECHT, ein verabscheuungswürdiges Verbrechen!
ES gibt UNABSTIMMBARES!!!
Als Organisatorin der Demo am 5.2. 2026 in Hamm wird die grüne Radikal-Feministin und Kämpferin gegen das „Menschenrecht auf Leben für ALLE“, Sarah Gonschorek, genannt:

Schauen wir kurz auf Volz Verteidiger:
Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg. Anwalt mit Gemeinschaftskanzlei in Bingen/Rhein, in der sieben Anwälte tätig sind.
Müller-Heidelberg (*1944) hat diese gegründet und ist Fachanwalt für Steuerrecht und Arbeitsrecht. Er ist seit 1976 Mitglied der Humanistischen Union (HU), von 1991 bis 2003 war er Bundesvorsitzender, heute ist er im Beirat und seit 2017 auch im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Jetzt kann man verstehen, welcher Kampf noch ausgetragent wird … es geht nicht „nur“ um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder … und es sollte jedem klar sein, daß offensichtlich für Volz ist sein „Eintritt in die CDU Bielefeld“ wohl eine Strategie war.
Doch hören Sie kurz einen Ausschnitt eines Vortrags von Müller-Heidelberg. Es geht hier sicher auch um einen Kampf gegen das Christentum, vor allem gegen die Katholische Kirche.
Hier: Datei herunterladen / schlechtere Qualität / 8 Mb.
Zuerst kamen sie, die Ungeborenen zu töten.
Ich sagte nichts, denn ich war nicht ungeboren.
Dann kamen sie, die Kranken zu töten.
Ich sagte nichts, denn ich war nicht krank.
Dann kamen sie, die Alten zu töten.
Ich sagte nichts, denn ich war nicht alt.
Dann kamen sie, die politisch Aktiven zu töten.
Ich sagte nichts, denn ich war nicht politisch aktiv.
Dann kamen sie, die Christen zu töten.
Ich sagte nichts, denn ich war kein Christ.
Wenn wir nichts tun, tun es andere,
aber anders,
als wir es wollen!
Sie wollen em Bielefelder CDU-Mitglied Prof. Joachim Volz eine Nachricht senden?
E-Mail-Adresse für seine „Kinderwunsch FROG Bielefeld“
E-Mail-Adresse: kontakt@joachimvolz.de
E.Mail-Adresse: prof.volz@ev-krankenhaus.de