Der Countdown zum 5. 2.2026 hin ist bereits eingeläutet. Soziale Medien und nun vermehrt Tageszeitungen berichten über den bevorstehenden Prozeß vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Man kann fast glauben, daß die Hölle ihre Pforten geöffnet hat … wenn man die Menschenrechtsgegner reden hört und die Berichte in den Medien liest.
Die linke Petition-Plattform www.innn.it hat ein Werbevideo von Joachim Volz veröffentlicht … wir werden es nachfolgend in voller Länge als Beweis veröffentlichen.
Volz nennt das „nicht töten dürfen“ ein großes Unrecht!
Die deutsche „Initiative Nie Wieder“ aus Weinheim ist über Volz Äußerung entsetzt und fühlt sich in die 30/40ziger Jahre zurückversetzt.
Offensichtlich kennen Volz und seine Unterstützer die deutsche Geschichte nicht mehr oder haben diese völlig aus ihrem Gedächnis ausradiert?!!
Nie Wieder riefen die Überlebenden damals … wir rufen heute: Schon wieder!
Was würde in der freien Wirtschaft ein Arbeitgeber seinem Angestellten – egal in welcher Position – mitteilen, wenn dieser öffentlich das äußerte, was der Herr Professor sagte:
Klare Ansage von Volz an seinen Arbeitgeber:
Mein Arbeitgeber möchte mir das Töten* verbieten. Dagegen kämpfe ich, daran halte ich mich nicht!
Diese Aussage ist Grund zu einer fristlosen Kündigung!!!
Warum geschieht das nicht?
Zur Erklärung: * Wenn wir vom Töten sprechen, geht es immer um das Töten ungeborener Kinder!
Nochmals sei in Erinnerung gebracht:
GOTT, der Schöpfer allen Lebens und Herr über Leben und Tod, hat ein verbindliches und absolutes Tötungsverbot für die gesamte Menschheit bestimmt. Außer in einem Notfall darf sich der Angegriffene – verhältnismäßig – wehren, wobei es möglich sein kann, daß der Angreifer getötet wird … was nicht beabsichtigt war … eben Notwehr.
Es ist immer unerlaubt und schwer sündhaft, einen Menschen bewußt und gezielt zu töten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mensch ungeboren, also sich noch im Mutterleib befindet oder
ob er bereits geboren ist. Es spielt weder der gesundheitliche Zustand eine Rolle, noch die Lebensprognosen … töten ist niemals erlaubt.
Dieses Verbot setzt sich in der Selbsttötung fort, die ebenfalls immer unerlaubt und schwer sündhaft ist.
Wenn Sie genauere Informationen haben wollen, bitte hier anklicken
In einem Interview am 12.9.2025 machte Spät-Kinderabtreiber Joachim Volz deutlich, daß die Frage, wann menschliches Leben begänne, für ihn unerheblich ist.
Zitat:„Verschiedene Kulturen und Religionen haben unterschidelicht Definitionen. Für meine Arbeit ist das unerheblich. Meine Ehrfurcht gilt immer dem Paar (Anm d.Red.: nicht dem Kind) das mir sein Vertrauen schenkt …Für mein Handeln zählt, den Menschen in Ehrfurcht und Respekt zu helfen, die mich konkret um Unterstützung für ihren Weg bitten.“
Der Spät-Kinderabtreiber erklärt weiter:
„Ja, ich bin vor rund 20 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Als Frauenarzt, der das Wohl seiner Patientinnen in den Mittelpunkt stellt, konnte ich die kirchlichen Einschränkungen nicht mehr mittragen: Keine Kondome in der AIDS-Pandemie, keine Pille, keine IVF oder ICSI, nur verheiratete Paare behandeln, nicht wieder heiraten dürfen, keine Behandlung lesbischer Paare oder alleinstehender Mütter, keine Sterilisationen – und jetzt als Gipfel das Verbot …“
Man muß leider sagen: Volz akzeptiert keine Autorität über sich. Er hält sich für höchste Autorität.
Wenn Volz einmal vor dem Richterstuhl GOTTES stehen wird, glaubt er vielleicht auch noch, diesen Platz einnehmen zu können?
GOTT läßt seiner nicht spotten!
Schauen Sie bitte auf Ihr Alter, Herr Volz … die Lebensuhr geht sicher schon Richtung Ende … vor GOTT gibt es auch ein „zu spät“!
Die „Initiative Nie Wieder“ wünschen Ihnen das sicher nicht!!!
